Grundstücksrecht aktuell Wohnrecht trotz Umzug ins Pflegeheim
Mit zunehmendem Alter stellen sich viele Immobilieneigentümer die Frage, was mit ihrem Eigentum geschehen soll. Häufig soll das Eigentum auf die nächste Generation übertragen werden, bevor man verstirbt. Um trotzdem weiterhin ein Recht zu haben, in der Immobilie zu wohnen, lassen sich die Eigentümer teilweise ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen.
So auch geschehen in einem Verfahren, dass das Landgericht Lübeck am 07.12.2022, 10 O 101/22 entschieden hat.
Die Eltern überließen ihrem Sohn und seiner Ehefrau ein Zweifamilienhaus. Im Gegenzug erhielten die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht an einer Wohnung. Im Laufe der Zeit verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Eltern. Der Vater verstarb und die Mutter zog aufgrund von Pflegebedürftigkeit in ein Pflegeheim.
Da die Mutter nicht mehr in Wohnung lebte, verlangte ihr Sohn, dass Sie ihre restlichen Sachen aus der Wohnung räumen lässt und einwilligt, dass ihr Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht wird.
Zu Unrecht wie das LG Lübeck entschieden hat. Das Gericht geht hier nur von einem subjektiven Hindernis aus. Das heißt die Mutter hat sich dazu entschieden sich in einem Pflegeheim pflegen zu lassen. Daraus folgt nicht, dass ihr das Wohnrecht nicht mehr zusteht. Die Mutter könnte sich jederzeit dazu entscheiden, zurück in die Wohnung zu ziehen und sich dort pflegen zu lassen. Solange eine Rückkehr nicht ausgeschlossen werden kann, besteht das Wohnrecht demnach weiterhin. Eine Löschung gegen den Willen der Mutter kann nicht erfolgen.
Erst wenn objektive Umstände dafürsprechen, dass derjenige dem das Wohnrecht zusteht, sein Wohnrecht nie wieder ausüben kann, kommt ein Anspruch auf Löschung des Wohnrechts in Betracht. Solche Umstände können vorliegen, wenn der Inhaber des Wohnrechts auf eine spezielle medizinische Behandlung angewiesen ist, die nicht in der eigenen Wohnung erfolgen kann und absehbar ist, dass dieser Zustand sich nicht mehr verbessern wird.
Solche Umstände lagen im Verfahren des LG Lübeck nicht vor.
LG Lübeck, Urteil v. 7.12.2022, 10 O 101/22