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Verkehrsrecht aktuell Neue Regelungen für den Drohnenflug

Zum Jahreswechsel ist die neue EU-Drohenverordnung in Kraft getreten. Der Bundesgesetzgeber zieht nun nach und kündigt neue Regulierungen für die unbemannte Luftfahrt an.

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Einzelheiten regeln soll. Insbesondere ist ein Register für Drohnen vorgesehen, in dem alle Daten zu dem Lauftfahrzeug und dem Halter sowie der Versicherung eingetragen werden. Im Schadensfall kann so nachvollzogen werden, wem die Drohne zuzuordnen ist. Hierbei geht es insbesondere um die Förderung der Sicherheit des Luftverkehrs.

Darüber hinaus regelt das Gesetz Ausnahmetatbestände und Sonderbestimmungen für die gewerbliche unbemannte Luftfahrt, z.B. für den Transport von medizinischen Gütern.

Beitrag veröffentlicht am
5. Februar 2021

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