Ordnungswidrigkeitenrecht aktuell 2 Verkehrsverstöße 2 Fahrverbote
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Fahrverbot auch dann festgesetzt werden kann, wenn gegen den Betroffenen bereits wegen einer ähnlich gelagerten Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot vollstreckt wurde. In diesem Fall hatte der Autofahrer innerhalb von sechs Wochen zweimal denselben Mindestabstand nicht eingehalten. Beim ersten Verstoß wurde ihm bereits ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt, dass er vollständig abgesessen hatte. Als er wegen des zweiten Verstoßes erneut vor Gericht stand, verhängte das Amtsgericht erneut ein Bußgeld und ein weiteres Fahrverbot von einem Monat. Die Tatsache, dass der Betroffene in der Zwischenzeit bereits ein Fahrverbot verbüßt hatte, rechtfertigte nicht, von einem weiteren Fahrverbot abzusehen.
Das Fahrverbot dient als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme für den jeweiligen Verkehrsverstoß und soll spezialpräventiv auf den Betroffenen wirken. Wenn von einem Fahrverbot abgesehen wird, geht diese Funktion verloren. Der Autofahrer wird durch die getrennte Ahndung der beiden Verkehrsverstöße nicht benachteiligt. Obwohl bei einer gemeinsamen Aburteilung der beiden Verstöße nur ein Fahrverbot festgesetzt werden könnte, war in diesem Fall aufgrund der Neigung des Verkehrssünders, den gesetzlichen Rahmen zu übertreten, ein zweimonatiges Fahrverbot angemessen.
Amtsgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 17.11.2023