Arbeitsrecht aktuell Abmahnung vor fristloser Kündigung
Im entschiedenen Fall (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (03.06.20, 1 Sa 72/20) hat eine neue eingestellte Mitarbeiterin 2 Tage gearbeitet und fehlte ab dem 3. Tag unentschuldigt. Der Arbeitnehmer kündigte fristlos. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein war die fristlose Kündigung unwirksam. Der Arbeitnehmer hätte auch in diesem krassen Fall einer Pflichtverletzung vorher abmahnen müssen. Allerdings war in diesem Fall die fristlose Kündigung umzudeuten in eine fristgemäße Kündigung, sodass das Arbeitsverhältnis letztendlich doch durch die Kündigung beendet wurde.