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Arbeitsrecht aktuell Jobverlust aufgrund von Nebentätigkeit

Einen solchen Fall hatte das Arbeitsgericht Köln zu entscheiden. In der Sache ging es um eine TV-Moderatorin, die trotz vorheriger Abmahnung weiter für ein Konkurrenzunternehmen arbeitete und aus diesem Grund gekündigt wurde. Die Moderatorin nahm neben ihrer Hauptarbeit, in der Sie im Bereich der Finanz- und Börsenberichterstattung tätig war, eine Nebentätigkeit auf. Im Rahmen ihrer Nebentätigkeit hat Sie Kolumnen für eine Tageszeitung geschrieben.

Der Arbeitgeber der Moderatorin wollte dieses Verhalten nicht akzeptieren und hat seine Mitarbeiterin gekündigt.

Das Arbeitsgericht Köln hat diesen Fall am 11. Oktober 2023 durch ein Urteil mit dem Aktenzeichen 9 Ca 5402/22 entschieden. Das Arbeitsgericht Köln ist der Ansicht, dass die Kündigung der Moderatorin rechtmäßig erfolgte.

Bei der Moderatorin handelte es sich um eine Mitarbeiterin, die langjährig im Bereich der Finanz- und Börsenberichterstattung bei einem Nachrichtensender beschäftigt war. In ihrem Arbeitsvertrag ist die Möglichkeit einer Nebentätigkeit eingeschränkt vorgesehen. Die Einschränkung besteht darin, dass bevor eine Nebentätigkeit aufgenommen wird, eine Genehmigung durch den Arbeitgeber vorliegen muss. Diese Genehmigung war bei der Aufnahme ihrer Nebentätigkeit nicht vorhanden. Ende September 2022 verfasste die Moderatorin eine Online-Börsenkolumne für eine Tageszeitung. Der Nachrichtensender hat der Moderatorin eine Abmahnung ausgesprochen, da für diese Nebentätigkeit die Genehmigung fehlte. Trotzdem schrieb die Moderatorin dann bereits im Januar 2023 eine weitere Kolumne, woraufhin ihr die Kündigung ausgesprochen wurde.

Das Arbeitsgericht Köln hielt die Ausübung dieser Nebenbeschäftigung für nicht genehmigungsfähig. Der Grund dafür ist, dass die beiden Unternehmen, für die die Moderatorin tätig wurde, miteinander konkurrieren.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht grundsätzlich verboten ist. Probleme bestehen insbesondere dann, wenn

- durch die Nebentätigkeit die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten gefährdet wird

- es sich um eine Nebentätigkeit bei der Konkurrenz handelt

- die Gefahr besteht, gegen Arbeitszeitregeln zu verstoßen

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 11. Oktober 2023, Az: 9 Ca 5402/22

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