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Mietrecht aktuell Klarstellung zur Beweislast bei Schäden an Mietfahrzeugen

Das Landgericht Münster hat kürzlich eine Entscheidung zur Beweislast im Mietrecht gefällt. Dieses Urteil betrifft die Frage, wer für Schäden am gemieteten Fahrzeug verantwortlich ist, wenn nicht eindeutig nachweisbar ist, ob der Schaden vor oder nach der Übergabe des Fahrzeugs entstanden ist.

Im vorliegenden Fall ging es darum, dass ein Mieter ein Fahrzeug bei einer Autovermietung gemietet hatte. Nach der Rückgabe des Fahrzeugs stellte die Vermietung einen Schaden fest und verlangte vom Mieter Schadensersatz. Der Mieter bestritt jedoch, den Schaden verursacht zu haben, und argumentierte, dass der Schaden bereits vor der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden gewesen sein könnte. Die Autovermietung konnte nicht nachweisen, dass der Schaden erst nach der Übergabe entstanden war.

Das Landgericht Münster hat entschieden, dass die Beweislast für Schäden am gemieteten Fahrzeug beim Vermieter liegt. Das bedeutet, dass der Vermieter nachweisen muss, dass der Schaden nicht bereits vor der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden war. Da die Autovermietung diesen Nachweis nicht erbringen konnte, wies das Gericht die Schadensersatzforderung gegen den Mieter ab.

Diese rechtliche Bewertung des Gerichts betont die Wichtigkeit einer genauen und vollständigen Dokumentation des Zustands eines gemieteten Fahrzeugs sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe. Hintergrund der Entscheidung ist das Prinzip, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, auch die Beweislast trägt. Im Mietrecht bedeutet dies, dass der Vermieter beweisen muss, dass der Schaden während der Mietzeit und durch den Mieter verursacht wurde.

Landgericht Münster, Urteil vom 11.10.2024 - 10 O 52/24

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