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Verwaltungsrecht aktuell Massive Verstöße gegen die Abstands- und Hygienemaßnahmen: Querdenker-Demo verboten

Das Verwaltungsgericht Bremen hat am 02.12.2020 mit einem Beschluss einen Eilantrag gegen das Verbot einer für den 05.12.2020 geplanten Demonstration der Initiative „Querdenken 421" zurückgewiesen.

Wenngleich durch das Verbot der Demonstration die in Art. 5 und Art. 8 des Grundgesetzes verankerten Grundrechte beschnitten werden, so ist das von der Demonstration für die Teilnehmer und auch für Unbeteiligte ausgehende Ansteckungs- und Infektionsrisiko mit dem neuartigen Corona Virus nicht zu überschauen. Die Versammlung konnte nach dem Infektionsschutzgesetz untersagt werden, weil eine sogenannte „epidemische Lage nationaler Tragweite" herrscht und der Gesundheitsschutz der Bevölkerung als oberstes Gut sichergestellt werden muss.

Da aus vergleichbaren Demonstrationen in Berlin und Leipzig bekannt war, dass die Demonstrationsteilnehmer sich nicht an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln halten ist die von der Stadt zur Untersagung der Demonstration herangezogene Begründung durch das Verwaltungsgericht bestätigt worden.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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