Sofortkontakt zur Kanzlei
advomano Rechtsanwälte
Aktuelles
 

Rechtsfragen aktuell Räum- und Streupflicht bei Schneefall und Glätte

Jedes Jahr bei Wintereinbruch stellen sich die gleichen Fragen. Vor allem die Frage, der Verpflichtung einer Räum und Streupflicht nachzukommen. Insbesondere wenn der erste Schnee fällt, wird diese Frage besonders relevant.

Inwieweit eine Räum und Streupflicht besteht und wie sie ausgestaltet ist, hängt von der Kommune ab, in der man lebt. In Hagen ergibt sich die Pflicht dazu aus der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst.

Demnach sind die Einwohner der Stadt Hagen dazu verpflichtet ihrer Räum und Streupflicht nachzukommen.

Bei Schneefall oder Glätteentwicklung nach 20 Uhr sind die Anwohner werktags bis 7 Uhr morgens am Folgetag verpflichtet, der Räum und Streupflicht nachzukommen. An Sonn- und Feiertagen hat man eine Stunde mehr Zeit. Wenn es den ganzen Tag zu Schneefall kommt, muss auch mehrmals am gleichen Tag seiner Pflicht nachgekommen werden.

Andernfalls verstößt man nicht nur gegen die Satzung der eigenen Kommune. Aus einer Nichtbeachtung der Räum und Streupflicht können auch Schadensersatzansprüche folgen. Diese können entstehen, wenn man seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommt. Hinter den Verkehrssicherungspflichten steht der Gedanke, dass derjenige der eine Gefahr schafft beziehungsweise die Verantwortung für eine Gefahr trägt, sich auch um diese kümmern muss und dafür Sorge zu tragen hat, dass anderen kein Schaden entsteht. Darum muss ein Immobilieneigentümer dafür sorgen, dass auf dem Weg, der zu seiner Immobilie gehört, geräumt und gestreut wird. Würde er das nicht tun, würden vorbeilaufende Passanten Gefahr laufen auszurutschen und sich zu verletzen. Ob der Eigentümer das selbst macht oder anderen überlässt, ist seine Entscheidung. Bei der Übertragung der Aufgabe auf andere trifft den Eigentümer eine Kontrollpflicht. Die Verkehrssicherungspflicht zwingt einen nicht dazu, jede mögliche Gefahr auszuschließen. Das wäre auch gar nicht möglich. Darum kann auch nicht verlangt werden, dass bei dauerhaftem Schneefall auch dauerhaft geräumt wird. Das mehrfache Räumen pro Tag kann jedoch verlangt werden und ist auch zu empfehlen.

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren: