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Verkehrsrecht aktuell Straßenverkehr bei Schnee und Eis - Was zwingend zu beachten ist

Die aktuelle Witterung stellt insbesondere den Straßenverkehr vor besondere Herausforderungen. Schnee und Eis sind nicht nur nett anzusehen, sondern natürlich auch Unfallursache Nummer 1 auf winterlichen Straßen.

Entscheidend ist das angepasste Fahrverhalten. Grade auf nicht geräumten Straßen muss die Geschwindigkeit deutlich reduziert werden. §3 der Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht wird.

Auf besonders vereisten oder zugeschnitten Straßen kann auch die Notwendigkeit, zum Teil auch die Pflicht zur Nutzung von Schneeketten bestehen. Dann gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Zu beachten ist auch die Winterreifenpflicht. Dort, wo die Witterung es erfordert, müssen Winterreifen verwendet werden. Wer auf eisiger Fahrbahn mit Sommerreifen fährt und erwischt wird, hat mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen. Kommt es zu einem Unfall, kann insbesondere in der Kaskoversicherung die Nutzung von Sommerreifen bei Schnee und Eis zu einer Mithaftung des Versicherungsnehmers führen.

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