Arbeitsrecht aktuell Versetzung ins Homeoffice
In einem vom Hessischen Landesarbeitsgericht entschiedenen Fall (14.01.20, 4 TaBV 5/19) wurde ein Arbeitnehmer nicht mehr im Betrieb beschäftigt, sondern länger als einen Monat an einem neuen Dienstort, nämlich an seinem Wohnsitz im Homeoffice. Nach der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts handelt sich dabei um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung, auch dann, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsort im Homeoffice und auch sein Fachvorgesetzter sich dadurch nicht ändern.